Aufwandsentschädigung von Ratsmitgliedern
Anfrage bezgl. der Aufwandsentschädigung von Ratsmitgliedern
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Nach EnschVO NRW § 1 Abs. 1 (Mitglieder kommunaler Vertretungen) heißt es:
(1) Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen können gezahlt werden
a) ausschließlich als monatliche Pauschale
oder
b) gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld.
In Bochum wurde bisher Variante b angewendet. Im Rahmen einer möglichen Kostenersparnis für den Haushalt der Stadt Bochum fragt die Ratsfraktion der AfD an:
1. Wir bitten die Verwaltung darum eine Gegenüberstellung der bisherigen Ausgaben für Ratsmitglieder und Bezirksvertreter nach Variante b mit den möglichen Ausgaben nach Variante a zu vergleichen.
2. Treten bei dem Vergleich Kostenersparnisse auf?
3. Kann der Verwaltung durch die Umstellung auf Variante a Arbeitsaufwand erspart werden, wenn ja; ist dieser zu beziffern?
Mit freundlichen Grüßen