Wir fordern Bürgerentscheide!
Nachdem die Stadt Bochum erst vor wenigen Wochen die aus kommunalen Mitteln errichtete Notunterkunft am Standort „Auf dem Esch 3“ (Kapazität: 300 Personen) an das Land NRW – zur Nutzung als Notunterkunft des Landes – vermietet hat, sind jetzt gleich 5! neue Unterbringungseinrichtungen vorgesehen.
Dabei handelt es sich um folgende Standorte:
- „Auf der Heide 32“ (300 Personen)
- „Bövinghauser Hellweg 94“ (160 Personen)
- „Kemnaderstr. 437“ (120 Personen).
- ein bisher unbekannter Standort im Bezirk Südwest
Für die zusätzlichen kommunalen Einrichtungen wurden jetzt in einem ersten Schritt investive Mittel in Höhe von 750.000 Euro für die Detailplanung beantragt.
Für die Herrichtung der momentan drei bisher feststehenden kommunalen Flächen und für die Beschaffung und den Aufbau der Modulbauten kalkuliert die Stadt derzeit mit Kosten in Höhe von weiteren 25 Mio. Euro.
Hinzu kommen dann im laufenden Betrieb die Kosten für die Versorgungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister.
Zusätzlich plant das Land eine weitere Unterbringungseinrichtung am Standort „Grabelohstr. 31“ für voraussichtlich ca. 300 Personen.
Trotz anderslautender Ankündigungen des Ministerpräsidenten, plant das Landesministerium für Flucht und Integration für 2024 mit weiteren 70.000 Zugängen für NRW – davon 1.400 für Bochum.
Keinesfalls vorgesehen ist in diesem Zusammenhang offenbar eine Einbindung der Bürger, beispielsweise durch Bürgerentscheide.
Auf Landesebene hat die AfD-Landtagsfraktion erst im Oktober einen Gesetzentwurf eingebracht, der verpflichtende Ratsbürgerentscheide bei allen Unterkünften mit einer Kapazität von 50 oder mehr unterzubringenden Personen vorsieht.
Wir fordern hiermit den Rat der Stadt Bochum auf, in allen oben genannten Fällen einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen.
Anlagen:
Aktueller Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion für mehr direkte Demokratie:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6379.pdf
Vorlage der Verwaltung der Stadt Bochum: